Handwerk und Gewerkschaft fordern Kurzarbeitergeld auch für Auszubildende

Die münsterländischen Kreishandwerkerschaften als regionale Arbeitgeberverbände des Handwerks sowie der DGB-Münsterland fordern an-gesichts der großen finanziellen Sorgen der kleinen und mittleren Handwerksunternehmen in der Region, dass die Regelungen des gerade in der Corona-Krise angepassten Kurzarbeitergeldes (Kug) nicht nur für die Beschäftigten und Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter Anwendung finden, sondern auch für die Auszubildenden in den Betrieben angewendet werden können.

Die münsterländischen Kreishandwerkerschaften als regionale Arbeitgeberverbände des Handwerks sowie der DGB-Münsterland fordern an-gesichts der großen finanziellen Sorgen der kleinen und mittleren Handwerksunternehmen in der Region, dass die Regelungen des gerade in der Corona-Krise angepassten Kurzarbeitergeldes (Kug) nicht nur für die Beschäftigten und Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter Anwendung finden, sondern auch für die Auszubildenden in den Betrieben angewendet werden können.

Derzeit gelten die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes wonach die Auszubildenden bei einem Ausfall der Berufsausbildung, den sie nicht zu vertreten haben, einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen haben. „Bei dieser Regelung hatte man Betriebsstörungen wie den Ausfall der Energieversorgung oder defekte Maschinen im Auge. Die dadurch entstehenden Schäden gehören zum Betriebsrisiko, können aber durch Betriebsausfallversicherungen abgedeckt werden. Wenn aber ein Friseursalon aufgrund behördlicher Verordnung über einen längeren Zeitraum schließen muss, um die Ansteckungsgefahr des Corona-Virus einzudämmen, zahlt keine Versicherung, weil dieses Risiko derzeit gar nicht versichert werden kann“, erklärt Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf, den Vorstoß der Kreishandwerkerschaften, diesen Betrieben durch die Einbeziehung ihrer Auszubildenden beim Kurzarbeitergeld ein wenig Entlastung zu ermöglichen.

Unterstützung findet das Handwerk beim DGB-Münsterland und dessen Geschäftsführer Volker Nicolai-Koß. Dieser sieht zwar die berechtigten Schutzrechte für die Auszubildenden, aber auch die akute Gefährdung von Ausbildungsstellen. „Wir müssen praktische und schnelle Lösungen finden, sonst stehen am Ende viel zu viel junge Menschen ohne Berufsabschluss da, wenn es jetzt aufgrund der Krise jahrgangsübergreifend zu massenhaften Ausbildungsabbrüchen kommt“, so Nicolai-Koß. Eine nachträgliche Heilung, indem man die Jugendlichen in andere Ausbildungsbetriebe- oder berufe vermittelt, hält er für nicht sehr wahrscheinlich.

Die Kreishandwerkerschaften wie auch der DGB betonen, dass man die sofortige Einbeziehung von Auszubildenden beim Kurzarbeitergeld nur für die Unternehmen anstrebt, die aufgrund der Corona-Verordnungen komplett den Betrieb einstellen müssen und somit keine Ausbildung mehr durchführen können. Die hiesigen Agenturen für Arbeit teilen diese Einschätzung und haben in ihren fachlichen Weisungen zum Kug auch schon entsprechende Regelung vorgesehen. Es besteht also Konsens bei Wirtschaft, Gewerkschaft und Arbeitsverwaltung, dass man in dieser bisher nicht so gekannten Situation kleine Handwerksbetriebe und Ausbildungsplätze durch besondere Maßnahmen schützen muss. Was fehlt ist die hoffentlich baldige Antwort aus Berlin, das die lauten Forderungen aus dem Münsterland nicht überhören sollte.

 

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Fordern Ausnahmeregelung bei der Kurzarbeit für Auszubildende in Zeiten der Corona-Krise: Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf, und Volker Nicolai-Koß, Geschäftsführer des DGB-Münsterland